Fagan klagt

Nach Inferno in den Alpen, Inferno im Gerichtssaal: Rund zwei Monate sind seit dem Kaprun-Unglück vergangen. Dabei waren 155 Menschen ums Leben gekommen. Jetzt haben Anwälte in den USA erste rechtliche Schritte eingeleitet. Am Montag werden in New York mehrere Klagen eingereicht. In vorderster Front: US- Anwalt Ed Fagan.

Lange Liste von Klägern und Geklagten

Geklagt werden österreichische Firmen: Waagner Biro, die Österreichische Elektrizitätswirtschaft, die Swoboda Karosserie- und Stahlbau Gesellschaft m.b.H., die Gletscherbahnen Kaprun sowie das US-italienische Unternehmen Leitner. Die Vertreter der Kläger: US-Anwälte der Kanzleien Kohn Swift und Graf (Bob Swift und Martin D'Urso), Nagel Rice Dreifuss und Mazie (Jay Rice und Bruce Nagel), Fagan und Associates (Ed Fagan) sowie der Münchener Advokat Michael Witti.

Ed Fagan wollte zunächst keine näheren Angaben über die Rechtsgrundlagen der Klagen machen. Diese sollen erst in den nächsten Tagen näher erläutert werden, sagte er.

Fagan: "Opfer nicht fair bewertet"

"Der Fall von Kaprun bietet Österreich eine Gelegenheit, seine Schadenswiedergutmachens-Bestimmungen zu ändern", sagte Ed Fagan. Diese hätten bestimmte Defizite: Bestimmte Ansprüche der Mehrzahl der Opfer werden "nicht fair bewertet und kompensiert". Dies sei einer der Gründe, warum diese Fälle vor US-Gerichten eingebracht wurden und auch in Zukunft werden, wie Fagan ankündigte.

Tunnel und Zug unsicher

Der Fall Kaprun zeigt die Unterschiede zwischen dem europäischen und dem amerikanischen Rechtssystem. Ein völlig anderes Konzept der Bewertung menschlichen Lebens ist augenscheinlich. "Der Tunnel war unsicher. Der Zug war unsicher. Und weder der Tunnel noch der Zug hätten in Betrieb sein sollen", sagte Jay Rice, ein weiterer der Klagsvertreter. In Kaprun sei möglicherweise nicht der einzige gefährliche Tunnel oder Zug in Österreich, ergänzte er. Eines der wichtigsten Ziele dieses Rechtsfalles sei es sicherzustellen, dass ähnliche Tragödien nie mehr passieren könnten.

Verantwortliche haftbar machen

Ähnlich äußerten sich die Kläger. Sie haben bei der Tragödie am 11. November 2000 in der Tunnelröhre der Kapruner Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn Angehörige verloren. "Da gibt es viele andere solche Züge und Tunnels in Österreich, denen der Betrieb verboten werden sollte, bis sie sicher gemacht worden sind", sagten John S. Habblett und seine Frau Suzanne. Vier Angehörige des Paares kamen in den Flammen um. "Die Verantwortlichen müssen zur Verantwortung gezogen und haftbar gemacht werden für das, was sie uns und den anderen Opfern angetan haben", sagte Rudy Kern, dessen Sohn Erich getötet wurde.

 

Gletscherbahnen Kaprun: Keine Ergebnisse - dafür Klagen

Als "völlig unverständlich" bezeichnet Harald Schiffl die Klage von Ed Fagan. Der Pressesprecher der Gletscherbahnen Kaprun: "Es gibt überhaupt noch kein Untersuchungsergebnis, geschweige denn ein Gutachten." Der Vorstoß von Fagan und den anderen Anwälten ist nicht nachvollziehbar. Außerdem erklären die Gletscherbahnen stehen sie dazu, dass sie eine Haftung übernehmen.

US-Gerichte nicht zuständig

„Es gibt keine Zuständigkeit eines US-Gerichtes. Für Schadenersatzansprüche ist das betreffende Land zuständig", sagt Schiffl. Er verweist auf eine diesbezügliche Judikatur des US-Supreme Court. "Es gibt kein Rechtsabkommen zwischen den USA und Europa. Und selbst wenn es in den USA zu einer Verurteilung käme, dann entsteht daraus kein Anspruch. Es ist einfach nicht vollstreckbar", sagt der Pressesprecher.

Die Gletscherbahnen Kaprun AG haben bisher noch keine Klage zugestellt bekommen. Weitere Schritte werde man sich dann überlegen

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