Die Brandkatastrophe in einer Garnitur der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn wirft wieder einmal die Frage nach der Haftung bei solchen Unfällen auf. Erster Ansprechpartner für Angehörige der Opfer bzw. Verletzte ist die Gletscherbahnen Kaprun AG. "Für die Betroffenen wird es sicher kein Schadenersatzproblem geben. Die Seilbahngesellschaft haftet auf jeden Fall", erklärte dazu der Sprecher des Versicherungsverbandes, Gregor Kozak.

"In dieser Frage gilt die verschuldensunabhängige Haftpflicht. Allein der Betrieb der Seilbahn genügt, dass im Falle eines Unfalls Schadenersatzanspruch besteht", so Kozak. Aber noch sei nicht bekannt, welche Ursache das Unglück am Kitzsteinhorn habe. "Es kann ja auch sein, dass nicht die Seilbahngesellschaft, sondern jemand anderer Schuld an der Katastrophe hat." Dann hätte die Gletscherbahnen Kaprun AG bzw. deren Versicherung die Möglichkeit, Regress beim Schuldigen zu nehmen.

Wie die Sache für die Seilbahngesellschaft finanziell ausgeht, hänge auch davon ab, wie hoch die Versicherungssumme sei, erklärte Kozak. "Das waren ja großteils relativ junge Menschen. Wenn die Opfer schon im Arbeitsprozess standen, dann kann es teuer werden." Dann wären nämlich, so der Experte, auch eventuelle Unterhaltsansprüche der Angehörigen zu prüfen. Für die anderen Todesopfer müssen laut Kozak auf jeden Fall die Kosten für das Begräbnis übernommen werden.

Wenn die Ansprüche nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, wird es für den Haftenden teuer: "Derjenige, der Schuld ist, wird dann so lange zahlen, bis jeder gerechtfertigte Schadenersatz erfüllt ist", sagte Kozak. Die Versicherung der Seilbahngesellschaft werde jedenfalls genau überprüfen, wer für den Ausbruch des Brands verantwortlich sei, um gegebenenfalls Regress zu nehmen. "Denn irgend jemand muss Schuld haben. Die Bahn fängt ja nicht von selber an zu brennen."

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