Schweizer Seilbahnen / Corona – Informationsstand und ZuständigkeitenDas Wichtigste für Seilbahnunternehmen kurz zusammengefasst: Der Bundesrat hat am 13.3. und 16.3.2020 zusätzliche Schutzmassnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Der Betrieb der Skigebiete ist in der ganzen Schweiz eingestellt. Dies gestützt auf Anordnungen des Bundes, die den Betrieb von Seilbahnen (ohne öV-Erschliessungsfunktion) untersagen Diese Massnahme ist vorläufig bis 19.4.2020 befristet. Nicht betroffen von dieser Betriebseinstellungsverfügung sind jene Seilbahnen, die einen offiziellen Erschliessungsfunktion gemäss Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) wahrnehmen. Da die Verordnung des Bundes Interpretationsspielraum liess und auch einige Kantone zum Teil zusätzliche Weisungen erlassen hatten, führte dies in der Seilbahnbranche anfänglich zu Verwirrung. Entsprechend wurde der Bahnbetrieb nicht in allen Gebieten zum gleichen Zeitpunkt eingestellt. Seilbahnen Schweiz hat deshalb das zuständige Departement gebeten, hier Klarheit zu schaffen. Der Unterrichtsbetrieb an Schulen wird eingestellt. Betroffen ist auch das Ausbildungszentrum Seilbahnen Schweiz in Meiringen (AZ SBS). Diese Massnahme gilt vorläufig bis 4.4.2020. Zuständigkeiten / Behörden Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist die nationale Leitbehörde und damit übergeordnet zuständig für die Lagebeurteilung und entsprechende Empfehlungen, Bestimmungen und Anordnungen auf Bundesebene. Diese können ergänzt werden durch Erlasse der kantonalen Gesundheitsbehörden. Seilbahnen Schweiz gibt keine eigenen Empfehlungen ab. Massgebend sind in jedem Fall die Informationen der Behörden, welche auf der und auf der Webseite des Die Unternehmen arbeiten nach ihrem firmeninternen Pandemieplan. Die abgeltungsberechtigten Seilbahnen des öffentlichen Verkehrs orientieren sich an den Empfehlungen/Richtlinien der Systemführer SBB (Schiene) und Postauto Schweiz (Strasse) >>>> Links |