seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2020-05-29

Grünes Licht und neue Regeln für die Sommerbergbahnen

Obwohl der Stichtag für den Start in die neue Saison von der Bundesregierung längst fixiert war, hatten die Sommerbahnenbetreiber bis vor kurzem noch immer kein amtliches Papier mit den Maßnahmen in Händen, wie den Sicherheitsvorschriften im Zuge der Corona-Krise zu entsprechen ist. 
 
Fabrice Girardoni, Obmann der steirischen Seilbahnen, war einigermaßen verärgert darüber, „weil ich damit auch keine Direktiven an die Branchenkollegen weitergeben konnte. Jetzt liegt das amtliche Papier mit den Covid-Lockerungsverordnungen für die komfortablen Aufstiegshilfen vor, die ganz klar definieren, dass die Bahnen, Seilbahnen und Sessellifte Massenbeförderungsmitteln gleichgestellt werden.“ 
 
Bahnen werden den Öffis gleichgestellt
Und in „Öffis“ ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.
Girardoni zeigt sich erleichtert, weil der Ausnahmepassus erlaubt, auch mit volleren Gondeln auf die Berge zu schweben, was den wirtschaftlichen Betrieb in einer Rumpfsaison einigermaßen möglich macht. Die Zahlen rechtfertigen seine Hoffnungen: Immerhin haben 2018 – die Statistik für 2019 war bei Druckschluss noch nicht verfügbar – 1,1 Millionen Gäste die weiß-grünen Bahnen frequentiert. Die Hitliste wurde dabei von den Bahnen auf die Planai, auf den Dachstein und auf den Schöckl angeführt.
Ob Seilbahnen oder Sessellifte, alle Aufstiegshilfen sind für den Sommer gerüstet, berichtet Girardoni: „Wir haben die Zwangspause dazu genutzt, um Wartungsarbeiten durchzuführen und uns perfekt auf den Neustart vorzubereiten.   Trotz¬dem sind wir keine Branche, in der man ganz einfach einen Schalter umlegen kann. Immerhin sind ja auch Mitarbeiter zu schulen und unser Angebotsumfang bzw. das, was die Gäste bei uns am Berg erwartet, an die Kunden zu kommunizieren. Wir freuen uns auf einen Sommer am Berg.
 
Vorarlberg: „Wir haben in den letzten Wochen alle Vorbereitungen getroffen, um einen sicheren Sommerbetrieb gewährleisten zu können. Mit einer vom Fachverband eigens entwickelten Handlungsanleitung sind die Bergbahnen bestens gerüstet. Die darin enthaltenen Checklisten unterstützen die Seilbahnunternehmen dabei, für ihre Gäste und Mitarbeiter möglichst unkompliziert und einfach eine sichere Umgebung zu schaffen“, sagt Hannes Jochum, Obmann der Fachgruppe der Seilbahnen Vorarlberg.
 
Mund-Nasen-Schutz auch in Seilbahnkabine Pflicht
 
In diesem Sinne gilt auch in den Seilbahnen künftig ein Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Ebenso muss ein Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt getragen werden. Hinweisplakate im Kassen- und Einstiegsbereich sollen die Gäste zusätzlich an die vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln erinnern. Darüber hinaus informieren Beschilderungen über die zulässige Sitz- bzw. Stehordnung in der jeweiligen Bergbahn. Grundsätzlich stellt die Verordnung die Bergbahn aber mit Massenverkehrsmitteln gleich. Sollte es nicht anders möglich sein, dürfte der Mindestabstand fallweise also auch unterschritten werden.

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