seilbahn.net | Themenbereiche | Seilbahnen | 2020-09-25

Obwaldner Regierung fordert Ersatzmassnahmen für Titlisbahn-Ausbau

Änderung der kantonalen Richtplanung 2019, Bergstation Klein Titlis und Umgebung
Der Regierungsrat hat eine Änderung der kantonalen Richtplanung 2019 im Gebiet Klein Titlis und Umgebung erlassen und diese zur Genehmigung zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Die Infrastrukturbauten der Bergstation Titlis haben das Ende des Lebenszyklus erreicht. Um die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu erhalten, planen die Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG unter der Bezeichnung „Projekt Titlis 3020“ bis ins Jahr 2025 den Neubau der Bergstation Titlis. Engelberg-Titlis ist ein zentraler Tourismusschwerpunkt im Kanton. Die Destination weist sowohl im Winter als auch im Sommer hohe Besucherfrequenzen auf und muss ihr Angebot auf die sich wandelnden Bedürfnisse ausrichten können. Der kantonale Richtplan 2019 gibt strategische Leitplanken für eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung vor.

Durch das Vorhaben entstehen neue Infrastrukturbauten im hochalpinen Gelände. Im Rahmen der Richtplanung steht die räumliche Abstimmung eines Vorhabens im Zentrum, z.B. der Bedarf, die Eignung des Standortes und die grundsätzliche Machbarkeit. Im vom Kantonsrat am 12. September 2019 genehmigten Richtplan war das Vorhaben erst im Ansatz bekannt, weshalb es als „Zwischenergebnis“ aufgeführt war. Aufgrund der zwischenzeitlichen Planungsarbeiten, im Rahmen derer verschiedene Aspekte (Landschaft, Verkehr u.a.) vertieft abgeklärt und aufeinander abgestimmt wurden, kann das Vorhaben nun im kantonalen Richtplan unter dem Titel „Bergstation Klein Titlis und Umgebung“ mit dem Koordinationsstand „Festsetzung“ aufgenommen werden. Die Aufnahme als „Festsetzung“ im Richtplan 2019 ist eine zwingende Voraussetzung, damit das Projekt Titlis 3020 realisiert werden kann.

Für die Aufnahme als „Festsetzung“ ist die vorliegende Änderung des kantonalen Richtplans 2019 nötig.

Auf Antrag der Einwohnergemeinde Engelberg hat das Bau- und Raumentwicklungsdepartement mit den betroffenen Stellen die notwendigen Abklärungen und Anpassungen durchgeführt.

Der Regierungsrat hat die Richtplanänderung erlassen und legt sie dem Kantonsrat zur Genehmigung vor. Anschliessend muss die Richtplanänderung vom Bund genehmigt werden.

Parallel zur Änderung des kantonalen Richtplans werden die für die Realisierung des Vorhabens weiteren notwendigen Planungs- und Bewilligungsverfahren miteinander koordiniert abgewickelt (Zonenplanänderung, Bewilligungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren). Dabei werden auch die Einwendungen der Umweltverbände VCS Verkehrsclub der Schweiz, Sektion Ob- und Nidwalden, Pro Natura Unterwalden und WWF Unterwalden und die Rückmeldungen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) berücksichtigt.

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