seilbahn.net | Themenbereiche | Urban | 2019-06-04

Baudirektion setzt kantonalen Gestaltungsplan "ZüriBahn" fest

Planung und Bau der temporären Seilbahn der ZKB zwischen den Gebieten Mythenquai und Zürichhorn erfolgen nach eidgenössischer Seilbahngesetzgebung. Der von der Baudirektion festgesetzte kantonale Gestaltungsplan schafft die nutzungsplanerische Grundlage, um die für die Seilbahn notwendigen Bauten und Anlagen zu erstellen. Zudem legt er umfassende verkehrliche Vorgaben fest. Der Seilbahnbetrieb ist auf fünf Jahre befristet.

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) feiert 2020 ihr 150-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass plant sie über den Zürichsee eine temporäre Seilbahn zwischen den Gebieten Mythenquai und Zürichhorn. Der von der ZKB ausgearbeitete kantonale Gestaltungsplan "Seilbahn Mythenquai – Zürichhorn (ZüriBahn)" schafft die Basis, um die für die Seilbahn notwendigen Bauten und Anlagen zu erstellen. Dies sind insbesondere die Seilbahnmasten sowie die Stationsgebäude mit integrierten Verkaufsflächen, öffentliche WC-Anlagen sowie Technik- und Personalräumen. Zudem legt er umfassende verkehrliche Vorgaben fest. Neben Bestimmungen zum Fuss- und Veloverkehr umfassen diese auch Vorgaben zur Parkierung sowie detaillierte Massnahmen, um unerwünschte Auswirkungen durch den Verkehr zu verhindern.  

Mindestens 320 neue Veloabstellplätze

Der Seilbahnbetrieb ist auf fünf Jahre befristet. Nach Ablauf der Bewilligung ist der Betrieb definitiv einzustellen und die Bahn zurück zu bauen. Die Seilbahnstationen sind durch direkte und hindernisfreie Wege an das bestehende Fuss- und Veloverkehrsnetz anzubinden. An den Stationen sind je mindestens 160 Veloabstellplätze zu erstellen. Für Fahrgäste oder Angestellte dürfen keine Motorfahrzeugabstellplätze gebaut oder zur Verfügung gestellt werden. Im Weiteren dokumentiert die ZKB in einem Monitoring die Auswirkungen durch Fahrgäste der "ZüriBahn" auf den Verkehr in den Quartieren, die an die Seilbahnstationen angrenzen.

Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans "Seilbahn Mythenquai — Zürichhorn (ZüriBahn)" wurde 9. November 2018 bis zum 24. Januar 2019 durchgeführt. Während dieser Frist konnte sich jeder und jede zum Entwurf äussern. Parallel dazu erfolgte die Anhörung der Stadt Zürich als Standortgemeinde. Insgesamt gingen 32 Einwendungen sowie die Stellungnahme der Stadt Zürich ein. Aufgrund der Einwendungen überarbeitete die ZKB den Gestaltungsplan. Anschliessend wurde er im April 2019 vom damaligen Baudirektor Markus Kägi festgesetzt. Ab dem 24. Mai 2019 steht der Gestaltungsplan zusammen mit dem Bericht zu den Einwendungen während 30 Tagen zur Einsicht offen. Innert dieser Frist kann Rekurs eingereicht werden.

Der Gestaltungsplan sowie der Bericht zu den Einwendungen sind verfügbar unter:




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