seilbahn.net | Themenbereiche | Seilbahnen | 2019-09-10

Überbauungsordnung Projekt Schilthorn 20XX veröffentlicht

SCHILTHORNBAHN - Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Nr. 49 

Interlaken, Mürren - Im Zusammenhang mit dem Projekt der SCHILTHORNBAHN 20XX fand Ende Jahr 2018 die Mitwirkung zur Überbauungsordnung Nr. 49 (UeO) statt. Nun erfolgt die öffentliche Auflage der UeO Nr. 49. Zentrale Themen sind der Seilbahnkorridor, die architektonische Qualität und die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsbild. 
 
«Die Vorprüfung der UeO Nr. 49 durch die kantonalen Fachstellen verlief sehr positiv. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat zusammenfassend festgestellt, dass sie unter Vorbehalt geringfügiger Bedingungen und Änderungswünschen dem Seilbahnkorridor zustimmen und eine Genehmigung der UeO in Aussicht stellen könnten», bestätigt Christoph Egger, Direktor der Schilthornbahn AG. Die kantonalen Fachstellen prüften gleichzeitig den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) – Stand Voruntersuchung. Auch diese Stellungnahmen sind weitgehend positiv ausgefallen: Von den betroffenen Umweltfachstellen wurden aus umweltrechtlicher Sicht keine Einwände geäussert, welche die Realisierung von SCHILTHORNBAHN 20XX infrage stellen. Einzig die Linienführung der notwendigen temporären Materialseilbahnen muss optimiert werden, damit möglichst wenig Wald betroffen ist. Christoph Egger dazu: «Die Schilthornbahn hat alle Anliegen aufgenommen und in der nun vorliegenden UeO Nr. 49 entsprechend berücksichtigt.» Die öffentliche Auflage der Unterlagen erfolgt vom 6. September bis 7. Oktober 2019. 
 
Überbauungsordnung Nr. 49 Die UeO Nr. 49 hat unter anderem den Zweck, die nutzungsplanerischen Voraussetzungen zum Ersatz und zum Neubau der Seilbahnsektionen Stechelberg– Mürren, Mürren–Birg und Birg–Schilthorn zu schaffen. Zur Sicherung des Seilbahntrassees und der dazu benötigten Stationen wird ein Seilbahnkorridor für das Trassee von 30 Metern und im nötigen Umfang für den Ausbau der Stationen ausgeschieden. Für die Strecke Mürren–Birg wurde ein 40 Meter breiter Korridor ausgeschieden, um in der Detailplanung die neue Funifor-Seilbahn möglichst nahe an die bestehende Luftseilbahn bauen zu können. Der Seilbahnkorridor verbindet die Stationen Stechelberg, Mürren, Birg und Schilthorn auf gerader Linie miteinander. Innerhalb des Seilbahnkorridors dürfen die für die Seilbahn erforderlichen technischen Einrichtungen, Anlagen und Stationen erstellt und geführt werden. 

Architektonische Qualität und die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsbild Die architektonische Qualität und die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsbild der notwendigen baulichen Erneuerungen der Stationen sollen mittels eins qualitätssichernden Verfahrens gewährleistet werden. Gegenüber der Mitwirkung werden neu die teilnehmenden Institutionen nicht mehr namentlich erwähnt, dennoch arbeiten sie im Verfahren bereits aktiv mit. Als qualitätssicherndes Verfahren unter Einbezug der Bauherrschaft, des Bundesamtes für Kultur (BAK), der kantonalen Denkmalpflege (KDP), des Berner Heimatschutzes sowie der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen wurde das sogenannte «WorkshopVerfahren» gewählt. In drei Workshops werden eingeladene Architekturbüros durch die Jury aktiv begleitet und die erarbeiteten Gestaltungskonzepte laufend gewürdigt und weiter optimiert. Zwei Workshops haben bereits stattgefunden. Bis Ende Oktober 2019 soll das von der Jury zu genehmigende Architektur- und Gestaltungskonzept vorliegen. 
 
Landschaftsarchitektur Stechelberg Nicht mehr in der UeO Nr. 49 spezifisch erwähnt ist das Konzept Landschaftsarchitektur Stechelberg. Der Kanton vertritt die Ansicht, dass die eben erst genehmigte UeO Nr. 5 Lengwald Stechelberg aus formalen Gründen nicht schon wieder abgeändert werden könne. Trotzdem hat die Schilthornbahn, in Absprache mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, den Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes an Weber + Brönnimann, Bern, vergeben. Dieses Konzept Landschaftsarchitektur wird die Umgebungsgestaltung im Bereich der Talstation in Stechelberg betrieblich und gestalterisch darstellen. Es bezweckt die unter landschaftsästhetischen Aspekten optimierte Gestaltung der Aussenbereiche (z.B. Erschliessung, Parkflächen, Umschlagplätze) und das Festlegen einer dem Ort angepassten Bepflanzung. Dieses Konzept wird unter Mitwirkung der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz entwickelt.



Zurück
Fotos hinzufügen
Drucken
Email


Google Adsense