seilbahn.net | Themenbereiche | Seilbahnen | 2019-11-27

Dr. Christoph Haidlen: Konzessionsverfahren Neu!

Nach langen Vorarbeiten wurden Ende 2018 die Änderungen des Seilbahngesetztes in Österreich beschlossen. Diese waren insbesondere auf Grund der Tatsache, dass die bisherige „Seilbahnrichtlinie“ mit Wirkung ab 21.04.2018 durch die nun anwendbare Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 ersetzt wurde, notwendig. Zugleich wurden auch die Bestimmungen zur Erlassung und Verlängerung einer Konzession geändert. Die neuen Bestimmungen sind auf alle neu zu beantragenden Konzessionen anzuwenden.

Neue Konzession

Für die Errichtung einer neuen öffentlichen Seilbahn ist eine Konzession erforderlich. Weiters auch dann, wenn eine bestehende Anlage an einem anderen Standort aufgestellt wird, oder wenn durch einen Umbau das Seilbahnsystem bzw der Trassenverlauf oder (mindestens) ein Stationsgebäude mehr als nur „geringfügig“ (dh um mehr als 20 m bis 50 m) verändert wird. Im Konzessionsverfahren ist zu ermitteln, ob ein öffentliches Interesse an der betreffenden Seilbahn gegeben ist (Gemeinnützigkeit). Nach den neuen Bestimmungen muss die Behörde nun auch prüfen, ob der Konzessionswerber "zuverlässig" ist. Dieser – unbestimmte – Begriff wird im Gesetz nur grob und negativ definiert: Die Zuverlässigkeit ist dann nicht gegeben, wenn über das vertretungsbefugte Organ eine mehr als einjährigen Freiheitsstrafe oder ein Straferkenntnis wegen (mindestens) einem schwerwiegenden Verstoß gegen das SeilbG 2003 verhängt wurde.

Das SeilbG 2003 regelt (immer noch) nur den Mindestumfang der im Verfahren vorzulegenden Unterlagen. Ergänzende Angaben über die erforderlichen Unterlagen enthält daher das Merkblatt des BMVIT für Konzessionswerber von Hauptseilbahnen. Bei diesen Nachweisen handelt es sich um den Mindestumfang. Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass zur Beurteilung der Konzessionserteilung weitere Aspekte zu berücksichtigen sind, kann sie ergänzend auch die Vorlage weiterer Unterlagen anfordern. Anderseits kann sie – nun neu - auch die Vorlage einzelner Unterlagen erlassen, wenn sie der Meinung ist, dass diese zur Beurteilung des Konzessionswerbers nicht erforderlich sind.

„Technische Lebensdauer“ gestrichen

Bisher war auch zu überprüfen, welche "technische Lebensdauer" die neue Anlage aufweist und wurde die Konzessionsdauer an diese „Lebensdauer“ angepasst. Diese Bestimmung wurde nun gestrichen, dh die " Lebensdauer" und generell die Beurteilung technischer Aspekte spielen – anders als zuvor – für die Erteilung einer Konzession nun keine Rolle mehr. Auch bei einer Konzessionsverlängerung wird der technische Zustand nicht mehr überprüft. Begründet wird der Wegfall dieser technischen Prüfungen damit, dass sie wegen der nun (neu) eingeführten Generalrevision nicht mehr notwendig sind, da Anlagen ohnehin in den entsprechenden Abständen zur Gänze überprüft werden.

Konzessionsdauer

Erstmalig sieht das Gesetz nun auch eine bestimmte Dauer der Konzession vor: Nach den neuen Bestimmungen ist sie üblicherweise auf 50 Jahre zu erteilen (Abweichungen sind möglich). Damit soll eine einheitliche Konzessionsdauer für alle Seilbahnsysteme erreicht werden. Bei einem Wiederaufstellen einer Seilbahn an einem neuen Standort legt die VWaSeilb 2009 nach wie vor fest, dass die Konzession "in der Regel" für die Dauer von 20 Jahren verleihen wird.

Ergibt das Konzessionsverfahren, dass dem Bau und dem Betrieb einer öffentlichen Seilbahn entweder kein öffentliches Interesse entgegensteht oder überwiegt dieses die anderen Interessen und ergibt das Verfahren keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers, muss die Konzession erteilt werden. Dabei ist auch festzulegen, innerhalb welcher Frist (ab Erteilung der Konzession) der Seilbahnbetrieb eröffnet werden muss. Das Gesetz sieht dafür einen Zeitraum von maximal drei Jahren vor (diese Frist wurde jetzt von zwei auf drei Jahre verlängert).

Weiters sind die Zeiträume, für welche die Betriebspflicht besteht, festzulegen.
Dr. Christoph Haidlen


Zurück
Fotos hinzufügen
Drucken
Email


Google Adsense