Reuttener Seilbahnen: Liftbetrieb am Hahnenkamm gefährdetStellungnahme Peter Geschäftsführer BÜRGERMEISTER KNAPP UND DER GESAMTE GEMEINDERAT VON HÖFEN SIND GEGEN DIE WIEDERVERLEIHUNG DER BESCHNEIUNG AM HAHNENKAMM Am 27.11.2019 wurde in den Räumlichkeiten der Gemeinde Lechaschau eine mündliche Verhandlung über die Kollaudierung der Beschneiungsanlage, über die wasserrechtliche Wiederverleihung der Beschneiungsanlage und über die Neuerteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung dieser Anlagen durchgeführt. Alle teilnehmenden, behördlichen Gutachter des Verfahrens haben den einwandfreien technischen Zustand der Anlagen bestätigt. Die betroffenen Grundstücksbesitzer haben alle keine Einwände gegen den weiteren Betrieb der Beschneiungsanlagen am Hahnenkamm, ausgenommen der Bürgermeister der Gemeinde Höfen. Bürgermeister Knapp, als Vertreter des größten Grundbesitzers am Hahnenkamm hat sich gegen die wasserrechtliche Wiederverleihung der Beschneiungsanlage und gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung der Anlagen ausgesprochen. Die Folge dieser Entscheidung von Bürgermeister Knapp und des gesamten Gemeinderates bringen mit sich, dass ab sofort keine Beschneiung am Hahnenkamm durchgeführt werden kann. Ohne künstliche Schneeerzeugung ist ein Schifahren am Hahnenkamm nicht möglich! In weiterer Folge sind wir auf Grund der Entscheidung von Bürgermeister Knapp und des gesamten Gemeinderates gezwungen, den Schibetrieb am Hahnenkamm in Höfen einzustellen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Firma Reuttener Seilbahnen GmbH & Co KG ohne Schibetrieb nicht zu führen. Auf Grund der Entscheidung des Bürgermeisters Knapp und des gesamten Gemeinderates sind wir gezwungen, das Unternehmen zu schließen. Der anschließende Entzug der Konzessionen durch das Ministerium wird eine Wiedereröffnung des Betriebes schwer möglich machen. Als Hintergrund für diese weitreichende Entscheidung gab Bürgermeister Knapp an, dass wir zuerst seine Forderungen, laut Dienstbarkeitsvertrag, erfüllen müssen. Dieser Dienstbarkeitsvertrag enthält Forderungen, die wir aus sicherheitsrelevanten, gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht erfüllen können. Bürgermeister Knapp wurde mehrfach informiert, dass dieser Vertrag einzigartig in Tirol sei. Die drei wichtigsten Punkte, die für uns nicht zu akzeptieren sind: Jeder Interessent des Hahnenkamms kann direkt Rechte aus diesem Vertrag ableiten und gerichtlich geltend machen Eine 7m breite Trasse der Piste muss für dem Fahrzeugverkehr offen und benutzbar bleiben Zeitliche Einschränkung der Pisten: Täglich 1 Stunde vor Betriebsbeginn und 2 Stunden nach Betriebsschluss ist die Piste für eine ordentliche Präparierung nicht zugänglichDer viel zitierte Briefkasten hat unserer Meinung in solch einem Dienstbarkeitsvertrag nichts verloren. Nebenbei hängt ein Briefkasten seit Jahren am Verwaltungsgebäude der Reuttener Seilbahnen in Höfen. Der Warentransport für die Hütten und Almen wird durch eine eigene Vereinbarung geregelt und funktioniert seit Jahren problemlos. Bürgermeister Knapp und der gesamte Gemeinderat von Höfen versuchen, in einer unzulässigen Art und Weise, uns zur Unterzeichnung dieses Dienstbarkeitsvertrages zu zwingen. Dies ist keine geeignete Basis für eine konstruktive Verhandlung. Sollte Bürgermeister Knapp und der gesamte Gemeinderat von Höfen die Entscheidung von gestern nicht zurückziehen, treten die bereits erwähnten Folgen ein. Das Ausmaß der weiteren Folgen ist nicht abschätzbar, gewiss ist jedoch, dass 35 motivierte Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren und dass die unmittelbar betroffenen Betriebe (Almen, Schischule, usw.) mit hohen Umsatzeinbußen rechnen müssen. Im Zuge der Verhandlungen mit Bürgermeister Knapp wurden diesem auch die Zukunftspläne des Unternehmens: Reuttener Seilbahnen vorgetragen: Austausch des Alpkopfliftes in eine kuppelbare 6-Sesselbahn: Sämtliche Gutachten liegen vor, Einreichplan ist vorhanden Neubau des zweiten Speicherteichs an der Bergstation: Sämtliche Gutachten liegen vor, Einreichplan ist vorhanden Pistenkorrektur im Bereich der Cilli-Hütte: Sämtliche Gutachten liegen vor, Einreichplan ist vorhanden Vertraglich wurde mit der Gemeinde Höfen vereinbart, dass bis 31.12.2020 ein Gastronomiebetrieb errichtet werden muss. Sollte der Gastronomiebetrieb nicht errichtet werden, muss die alte Bergstation abgetragen werden und der Grund würde an die Gemeinde Höfen, bzw. Agrargemeinschaft Höfen rückveräußert werden. Diesbezüglich liegen Machbarkeitsstudien vor. Infolge der Baukonjunktur konnte das Projekt aus terminlichen Gründen noch nicht realisiert werden. Umbau der alten Talstation in ein modernes Verwaltungs-/Werkstattgebäude: Mehrere Machbarkeitsstudien liegen vor. Infolge der Baukonjunktur konnte das Projekt aus terminlichen Gründen noch nicht realisiert werden. In der Vergangenheit wurden bereits über 2 Mio. Euro in die Modernisierung der Schnee- und Liftanlagen investiert. Diese Investitionen haben die Attraktivität der Seilbahnen und der bestens präparierten Pisten gesteigert und daraus konnte der Umsatz wesentlich gesteigert werden, um einen nachhaltigen Erfolg und Weiterbestand des Unternehmens: Reuttener Seilbahnen zu garantieren. Liebe Freunde des Hahnenkamms, helft uns mit eurer Stimme Bürgermeister Knapp und den Gemeinderat von Höfen davon zu überzeugen, dass der Hahnenkamm in Höfen für viele Betriebe, Gäste und vor allem Wintersportbegeisterte aus dem Talkessel Reutte nicht wegzudenken ist. Peter Gerber Geschäftsführer Reuttener Seilbahnen GmbH & Co KG
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