seilbahn.net | Themenbereiche | Seilbahnen | 2020-12-23

Dr. Christoph Haidlen: FFP 2-Pflicht ist verfassungswidrig!

Mit 26.12.2020 werden bekanntlich die Verordnungen zu den COVID-19-Maßnahmen schon wieder geändert. Sie enthalten nun auch die „heiß diskutierte“ Bestimmung, dass in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln und im geschlossenen Zugangsbereichen von Seil- und Zahnradbahnen eine FFP2-Maske oder eine äquivalente Maske zu tragen ist.
 
Diese Regelungen für Seilbahnen sind einschränkender, als für alle anderen Massenbeförderungsmittel (Zug, Bus, U-Bahn, etc.):  Seilbahnen werden also schlechter behandelt!
 
Eine solche Ungleichbehandlung wäre nach der Verfassung nur dann zulässig, wenn dafür eine sachliche Grundlage existieren würde. Tatsächlich findet sich aber keine Grundlage für eine solche Ungleichbehandlung.
 
Die stellenweise geäußerte Meinung, die Regelung wäre deshalb zulässig, da die Gäste einer Seilbahn „enger“ zusammenstehen, als in einer U-Bahn, ist zum einen falsch (siehe vollbesetzte U-Bahn zur Hauptverkehrszeit). Zum anderen wird dabei übersehen, dass die Beförderungszeit einer Seilbahn deutlich kürzer ist und dass auch eine laufende Frischluftzufuhr gegeben ist.
 
Da für diese Benachteiligung von Seilbahnen - gegenüber anderen Massenbeförderungsmitteln - keine Rechtfertigung besteht, ist die Verordnung Gleichheitswidrig und verstößt sie definitiv gegen die Verfassung.

Dr. Christoph Haidlen

Zurück
Fotos hinzufügen
Drucken
Email


Google Adsense