seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2021-03-24

VKI: Rechtliche Schritte betreffend Skitickets

Verein für Konsumenteninformation
Der VKI mahnte anlässlich der vorzeitig abgebrochenen Skisaison 2019/20 mehrere Skigebiete wegen Klauseln ab, nach denen Kundinnen und Kunden bei Betriebsunterbrechungen und Sperrungen aus diversen Gründen keinen Anspruch auf Rückvergütung haben sollten. Die Schmittenhöhebahn AG, die Ski Amadé GmbH, die Kärntner Skipass Vertriebs- und Marketing GmbH, die 3-Täler Touristik GmbH und die Gerlospaß-Königsleiten-Bergbahnen GmbH haben dazu gegenüber dem VKI außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgegeben. 

Derzeit führt der VKI Musterprozesse zur Rückforderung des anteiligen Entgelts für die verkürzte Skisaison gegen die Ski Amadé GmbH und die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH („Freizeitticket Tirol“).

Quelle: Verein für Konsumenteninformation

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