Neue Loser Panoramabahn: Kein UVP erforderlichAuf Grund des Antrages vom 1. März 2022 der Steiermärkischen Landesregierung als mitwirkende Behörde nach dem StNSchG 2017 wird festgestellt, dass für das Vorhaben der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG mit dem Sitz in Altaussee „Loser Panoramabahn“ nach Maßgabe der in der Begründung präzisierten Form und der eingereichten Projektunterlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. |