seilbahn.net | Themenbereiche | Karriere | 2022-09-16

Wallis: Neuer Mindestlohn für Bergbahn-Mitarbeiter

Wallis: Neuer Mindestlohn für Bergbahn-Mitarbeiter

Genehmigung des neuen Normalarbeitsvertrags für die Walliser Bergbahnen durch den Staatsrat
Ein Mindestlohn von Fr. 4'005.- pro Monat wird eingeführt.

Der Staatsrat hat den neuen ordentlichen Normalarbeitsvertrag (NAV) der Walliser Bergbahnen genehmigt, der am 15. September 2022 in Kraft treten wird. Dieser neue NAV, der zwischen dem Dachverband Walliser Bergbahnen (WBB) und den Gewerkschaften, die die Angestellten vertreten, ausgehandelt wurde, sieht neu einen monatlichen Mindestlohn von Fr. 4'005.- über dreizehn Monate vor. Der restliche Teil der Lohntabelle, der alle anderen besser bezahlten Funktionen sowie das System der Erfahrungsanteile umfasst, wurde ebenfalls überarbeitet. Angesichts des im Mai dieses Jahres nach einer allgemeinen Kontrolle der in der Branche gezahlten Löhne festgestellten Lohndumpings beabsichtigt der Staatsrat die Lohntabelle des NAV in Etappen für allgemeingültig zu erklären:

- ab dem 1. Januar 2023 den Grundlohn von Fr. 4'005.- (22.75 pro Stunde) x 13;
- ab dem 1. Juni 2023 die gesamte Lohntabelle inklusive Erfahrungsanteile. 

Entsprechende Gespräche mit der kantonalen tripartiten Kommission, in der der Kanton, sowie die Arbeitgeber und die Gewerkschaften vertreten sind, sind im Gange.

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des neuen NAV im Amtsblatt vom 24. Juni 2022 haben der Branchenverband und einige Bergbahnunternehmen Stellungnahmen eingereicht. Änderungen wurden daraufhin vom Kanton Wallis vorgenommen, um einen Kompromiss mit dem Verband der Walliser Bergbahnen zu finden. So entspricht ein Jahr Erfahrung neu einem vollen Arbeitsjahr oder zwei Saisons (Winter oder Sommer) mit jeweils mindestens drei Monaten Tätigkeit. Der endgültige Erlass zum NAV, wird am 9. September im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 15. September 2022 in Kraft.

Der Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der Bergbahnen (GFBB) schreibt vor, dass die Löhne des NAV eingehalten werden müssen, um staatliche Beihilfen erhalten zu können.

Der Kanton beabsichtigt die Löhne des NAV bis zum 31. Mai 2027 für allgemeinverbindlich zu erklären:
ab dem 1. Januar 2023 den Grundlohn von Fr. 4'005.- (22.75 pro Stunde) x 13;
ab dem 1. Juni 2023 die gesamte Lohntabelle inklusive Erfahrungsanteile.

Zur Erinnerung: Der von der kantonalen tripartiten Kommission in Auftrag gegebene Bericht hatte im Mai dieses Jahres festgehalten, dass im Zeitraum 2018-2021 36 % der in der Branche ausbezahlten Löhne unter den im geltenden NAV vorgesehenen Löhnen lagen. Von 53 kontrollierten Unternehmen hatten 39 einige ihrer Mitarbeiter unter den im NAV vorgesehenen Minimalbeträgen entlöhnt.


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