Weggis: Teilrevision der Ortsplanung zur Erneuerung der Seilbahn nach Rigi Kaltbad nach erneuter Prüfung genehmigtKanton Luzern - Im Februar 2024 genehmigte der Regierungsrat eine Teilrevision der Ortsplanung in Weggis als planungsrechtliche Grundlage zur Erneuerung der Seilbahn nach Rigi Kaltbad und wies die dagegen eingereichten Verwaltungsbeschwerden ab. Zwei Beschwerdeführende wandten sich daraufhin an das Kantonsgericht, das den Entscheid des Regierungsrats mit der Begründung aufhob und an den Regierungsrat zurückwies, dass ergänzend noch der Gesichtspunkt der Waldrodung sowie deren Kompatibilität mit dem Waldgesetz zu überprüfen sei. Gemäss der kantonalen Rodungsbehörde ist das Vorhaben grundsätzlich mit den Vorgaben des Waldgesetzes vereinbar, verknüpft mit dem Hinweis, dass die Details im Plangenehmigungsverfahren des Bundes zu prüfen und zu optimieren seien. Der Regierungsrat hat die Teilrevision gestützt darauf erneut genehmigt und die Verwaltungsbeschwerden abgewiesen. |






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