Fellhorn / Scheidtobelbahn: DAV kritisiert Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung und fordert gesetzliche NachbesserungenQuelle: DAV Am Fellhorn im Allgäu soll die alte Scheidtobelbahn durch einen modernen 6er-Sessellift ersetzt werden. Dabei kommen nun die Änderungen durch das Dritte Modernisierungsgesetz erstmals zum Tragen: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entfällt – ebenso die offizielle Beteiligung der Naturschutzverbände. Die geplante Scheidtobelbahn im Allgäu verdeutlicht aus Sicht des Deutschen Alpenvereins (DAV) die problematischen Auswirkungen des Dritten Modernisierungsgesetzes auf den Naturschutz in den bayerischen Alpen. Obwohl die Seilbahn-Trasse durch ein Naturschutzgebiet, ein Flora-Fauna-Habitat (FFH) und ein europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) führt, entfällt beim Neubau der Seilbahn die bisher verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Ausschlaggebend ist das neu formulierte Längenkriterium: Seilbahnen in sensiblen Gebieten unter 1,5 Kilometern Gesamtlänge gelten nicht mehr als UVP-pflichtig. Die geplante Scheidtobelbahn ist 1,43 Kilometer lang – und liegt damit knapp unterhalb der neuen Grenze. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Länge einer Seilbahn darüber entscheidet, ob ihre Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Lebensräume und Wasserhaushalt geprüft werden müssen. Gerade in sensiblen Naturräumen brauchen wir gründliche Prüfungen und eine echte Beteiligung der Naturschutzverbände. Wenn diese Verfahren jetzt wegfallen, schwächt das den Alpenschutz und öffnet Fehlplanungen Tür und Tor.“ - Steffen Reich, Leiter des Ressorts Naturschutz im Deutschen Alpenverein Denn ohne eine UVP entfällt auch die verpflichtende Beteiligung von Naturschutzverbänden. Damit verlieren Planungsverfahren einen wichtigen fachlichen und ausgleichenden Baustein. In vielen Fällen konnten so bislang Eingriffe reduziert oder naturverträglichere Alternativen gefunden werden. Für Steffen Reich ist daher klar: “Die durch das Dritte Modernisierungsgesetz verursachten Änderungen müssen rückgängig gemacht oder nachgebessert werden.” Der DAV sieht die Gesetzesänderung zudem vor dem Hintergrund des Klimawandels kritisch. Besonders niedrig gelegene Skigebiete stehen vor strukturellen Herausforderungen wie kürzeren Wintersaisons und steigendem Wasserbedarf für Beschneiungsanlagen. Nach Ansicht des Alpenvereins sollten Investitionen deshalb verstärkt in vielfältige, naturverträgliche Ganzjahresangebote fließen – nicht in eine Ausweitung oder Modernisierung von Beschneiung und Liftinfrastruktur. Quelle: DAV |



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